§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache
1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und
uns, der GSM Sella GmbH (Wehrstraße 18, 04639 Gößnitz – nachfolgend Verkäufer
genannt) geschlossenen Verträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen
werden von uns gegenüber Unternehmern nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht
ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von
§ 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB,
also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer
Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche
Text Vorrang.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist
enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen
nach Zugang annehmen.
2. Die Auftragsbestätigung eines Kunden gilt als verbindliche Annahme der in der
Bestätigung genannten Auftragsinhalte.
3. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn GSM einen Auftrag schriftlich
durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung annimmt.
Die Annahmefrist eines Auftrages für uns beträgt dabei 2 (zwei) Wochen ab dessen
Zugang.
4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist
der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum
Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss
dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien
werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus
ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit
Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers
nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der
Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder
per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
6. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Dienstleistungen
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung
(soweit ein sog. Fernabsatzvertrag vorliegt) werden Ihnen unmittelbar übergeben oder per
E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber
zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
7. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte,
Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere
Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd
maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine
genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung
oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund
rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die
Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die
Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
8. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen
Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen,
Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese
Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch
inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen
oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig
an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn
Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist
die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher
Datensicherung.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und
Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise
verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
2. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die
Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei
Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten
prozentualen oder festen Rabatts).
3. Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern
nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist
der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht
im Einzelfall gesondert vereinbart wird.
Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab
dem Tag der Fälligkeit mit 5% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der
Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% -
Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und
weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von
Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach
Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der
offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe
Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
1. Lieferungen erfolgen ab Werk.
2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen
gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester
Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich
Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
3. Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom
Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung
von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber
seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
4. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,
soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der
Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige
Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei
der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche
Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern
solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der
Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender
Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Lieferoder
Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der
Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche
Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
5. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten
entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gößnitz, soweit
nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort
der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des
Verkäufers.
3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn
des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch
dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B.
Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe
infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von
dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und
der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
4. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den
Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden
Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis
weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5. Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und
auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder
sonstige versicherbare Risiken versichert.
6. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
- die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die Installation schuldet, die Installation
abgeschlossen ist,
- der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach
diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
- seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der
Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage
in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs
Werktage vergangen sind und
- der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund
als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache
unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 6 Gewährleistung, Sachmängel
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
2. Für Unternehmer gilt Folgendes: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung
oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach
den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
3. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber
oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten
hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen,
sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn
dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche
Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom
Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben
Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel
für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt
erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den
Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die
Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen,
weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
4. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb
angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der
Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
5. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter
den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
6. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen
oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl
seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des
Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter
den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend
genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder,
beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des
Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt.
7. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers
den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung
hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der
Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung
zu tragen.
8. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter
Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und
unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach
Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
2. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die
Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands,
dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine
Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich
beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber
die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den
Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von
dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit der Verkäufer gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist
diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche
Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung
verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und
Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur
ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des
Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers
für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden höchstens auf den
Wert des jeweiligen Auftrages je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem
Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
6. Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese
Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung.
7. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen
vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
GSM Sella GmbH,
Wehrstraße 18,
04639 Gößnitz,
Tel.: +49 (0) 34493 7122 0,
E-Mail: info@gsm-sella.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt
haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf
der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht gilt nicht bei
-
Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher
maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind;
-
Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich
aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- und
Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei
dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich
verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei
der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt
werden.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils
bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer
aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über den Kauf von
Produkten (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung
beschränkten Kontokorrentverhältnis).
2. Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die
nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom
Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
3. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls
(Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
5. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die
Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der
Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen
mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der
Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu
geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu
geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim
Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum
oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit
an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen
Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als
Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört,
dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1
genannten Verhältnis.
6. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei
Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem
Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die
an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware
entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung
bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an
7. den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der
Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
8. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der
Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer
hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu
ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer.
9. Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder
Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr
als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim
Verkäufer.
10. Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere
Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 10 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus
Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu
diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres
Unternehmens in Schlüsselfeld.
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in
Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen
unser Geschäftssitz.
3. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die
Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung
(EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU( Nr.
524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir
weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem
außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird
hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine
rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt
entsprechend bei Regelungslücken.